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   VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12   

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VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12 (https://dejure.org/2013,18027)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.05.2013 - 4 K 40.12 (https://dejure.org/2013,18027)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 4 K 40.12 (https://dejure.org/2013,18027)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 423.11

    Beitragspflicht eines Finanzdienstleistungsinstituts im Fall einer Zweigstelle

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Nach Anhörung, auf die die Klägerin, die dem Gericht aus dem Verfahren VG 4 K 423.11 (dort Urteil vom gleichen Tag) bekannt ist, verfassungsrechtliche Einwände erhob, setzte die Beklagte mit Bescheid vom 30. August 2011 eine Sonderzahlung in Höhe von 46.362,33 ? gegen die Klägerin fest.

    Dazu wird auf das Urteil vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 423.11 - verwiesen.

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Zum Begriff "Unternehmen" im Wettbewerbsrecht der Verträge, wozu Art. 107 AEUV gehört, führte der Europäische Gerichtshof im (nachfolgend auszugsweise zitierten) Urteil vom 1. Juli 2008 - C-49/07 - aus:.
  • EFTA-Gerichtshof, 28.01.2013 - E-16/11

    Finanz-Terrorismus der Subprime-Krise wurde sanktioniert und bleibt

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    In der mündlichen Verhandlung hat geklärt werden können, dass das in englischer Sprache abgefasste Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 28. Januar 2013 - E-16/11 - hier keine Rolle spielt.
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 105.08
    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Zum anderen sei § 8 Abs. 2 Satz 4 EAEG in seiner alten Fassung rechtswidrig gewesen, denn die Regelung habe, wie bereits die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in ihrem Beschluss vom 17. September 2008 (Az. VG 1 A 105.08) festgestellt habe, in Bezug auf die Sonderbeiträge gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 28 Abs. 1 GG verankerte Rechtsstaats- und Bestimmtheitsprinzip verstoßen.
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Indes wird man eine zur Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes führende Unbestimmtheit erst annehmen, wenn auch eine Auslegung nicht zu klaren Ergebnissen führt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvF 3/11 u.a.-, NVwZ 2012, 1101 [1105 Rn. 76]).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    In Anbetracht des Vorrangs verfassungskonformer Auslegung im Interesse der Normerhaltung vor einer Nichtigerklärung (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, NJW 2012, 1784 [1787 Rn. 73]) sieht sich die Kammer gehindert anzunehmen, § 8 Abs. 2 Satz 3 EAEG 1998 wäre zweifelsfrei als von Anfang an nichtig erklärt worden.
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Jedenfalls fehlte es an einem alle Vertragspartner betreffenden Verbot, dessen es regelmäßig bedarf, um zur Nichtigkeit des Geschäfts zu führen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 34/98 -, NJW 2000, 1186 [1187]).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 398/03

    Sittenwidrigkeit eines von einer kommunalen Gebietskörperschaft abgeschlossenen

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Ob Gemeinwohlwidrigkeit mit einem Verstoß gegen die guten Sitten gleichgesetzt werden kann (vgl. Wolff, aaO, Seite 817 bei bb), kann dahinstehen (einschränkend wohl Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 398/03 -, NVwZ-RR 2007, 47 [48 Rn. 27]: "im Falle einer Beteiligung der öffentlichen Hand in krassem Widerspruch zum Gemeinwohl stehen").
  • BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 20.10

    Kosten; Kostenposition; umlagefähig; Abgabe; Sonderabgabe; Aufgabe;

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Selbst wenn man aber den Ansatz der Klägerin, nur rechtmäßig aufgenommene Kredite dürften durch Sonderzahlungen auf die Institute umgelegt werden, trotz möglicher Bedenken, wie sie etwa das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2011 - BVerwG 8 C 20.10 -, NVwZ 2012, 763, auslösen könnte, teilte, führte er nicht auf die Rechtswidrigkeit des streitigen Bescheids.
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 74.08

    Sonderumlage im Entschädigungsfall "Phoenix" vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 40.12
    Darüber hilft der Klägerin nicht hinweg, dass das Verwaltungsgericht Berlin etwa im Beschluss vom 17. September 2008 - VG 1 A 74.08 -, Abdruck Seite 35, verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmtheit der Beitragsregelung äußerte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 114.12

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 1 S 113.12

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz;

  • VG Berlin, 25.07.2013 - 4 L 313.12

    Rechtmäßigkeit der für 2011 von der BAFin erhobenen Sonderzahlung

    Die gegenteilige Auffassung der Kammer (zuletzt Urteil vom 12. Juli 2013 - VG 4 K 163.12 - mit Verweis auf Urteil vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 40.12 [OVG 1 N 62.13] hält sie für nicht überzeugend , weil sie die Ausführungen der Antragstellerin übergangen habe, dass die Übergangsvorschrift des § 19 Abs. 3 EAEG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstoße (Antragsschrift Seite 12 f.).

    Zu einem ähnlichen Einwand schrieb die Kammer im Urteil vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 40.12 - [OVG 1 N 62.13], Abdruck Seite 8:.

    Zu einem diesbezüglichen Einwand schrieb die Kammer im Urteil vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 40.12 -, Abdruck Seite 13 f.:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2014 - 1 S 229.13

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz;

    § 8 Abs. 2 Satz 4 EAEG a.F. habe entgegen der Ansicht der Antragstellerin die verfassungsrechtlich gebotene angemessene Regelungsdichte aufgewiesen, wie die Kammer mit Urteil vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 40.12 - (jetzt OVG 1 N 62.13) entschieden habe.

    Die Rechtmäßigkeit des Jahresbeitragsbescheides sei nicht Voraussetzung für die Festsetzung der Sonderzahlung (vgl. Urteil der Kammer vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 40.12 - [OVG 1 N 62.13]); ohnehin teile das Gericht die Bedenken der Antragstellerin insoweit nicht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2014 - 1 S 231.13

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz;

    § 8 Abs. 2 Satz 4 EAEG a.F. habe entgegen der Ansicht der Antragstellerin die verfassungsrechtlich gebotene angemessene Regelungsdichte aufgewiesen, wie die Kammer mit Urteil vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 40.12 - (jetzt OVG 1 N 62.13) entschieden habe.

    Die Rechtmäßigkeit des Jahresbeitragsbescheides sei nicht Voraussetzung für die Festsetzung der Sonderzahlung (vgl. Urteil der Kammer vom 17. Mai 2013 - VG 4 K 40.12 - [OVG 1 N 62.13]); ohnehin teile das Gericht die Bedenken der Antragstellerin insoweit nicht.

  • VG Berlin, 17.05.2013 - 4 K 423.11

    Beitragspflicht eines Finanzdienstleistungsinstituts im Fall einer Zweigstelle

    Ob sich dieses Ergebnis bereits aus § 53 Abs. 1 KWG ableiten lässt, wie die Beklagte in diesem Verfahren geltend macht und die Klägerin im Verfahren VG 4 K 40.12 einzuräumen scheint ("entschädigungsrechtlich einem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut gleichgestellt"), kann dahinstehen.

    In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin wie im Verfahren VG 4 K 40.12 geltend gemacht, sie habe auch fremde Sondervermögen verwaltet; die Bruttoprovisionserträge daraus seien nicht beitragsrelevant.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 1 S 244.13

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz;

    Die Erhebung der streitigen Sonderzahlung finde ihre Rechtsgrundlage - wie die Kammer bereits im Urteil vom 17. Mai 2013 im Verfahren VG 4 K 40.12 dargelegt habe - in § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 EAEG, auch, soweit es - wie hier - um die Refinanzierung eines Kredits gehe, der bereits vor dem Inkrafttreten dieser Normen aufgenommen worden sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 1 S 54.13

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz;

    Die Erhebung der streitigen Sonderzahlung finde ihre Rechtsgrundlage - wie die Kammer bereits im Urteil vom 17. Mai 2013 im Verfahren VG 4 K 40.12 dargelegt habe - in § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 EAEG, auch, soweit es - wie hier - um die Refinanzierung eines Kredits gehe, der bereits vor dem Inkrafttreten dieser Normen aufgenommen worden sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 1 S 53.13

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz;

    Die Erhebung der streitigen Sonderzahlung finde ihre Rechtsgrundlage - wie die Kammer bereits im Urteil vom 17. Mai 2013 im Verfahren VG 4 K 40.12 dargelegt habe - in § 8 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 EAEG, auch, soweit es - wie hier - um die Refinanzierung eines Kredits gehe, der bereits vor dem Inkrafttreten dieser Normen aufgenommen worden sei.
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